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SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer
(Anzugeben, wenn noch keine Mandatsreferenz mitgeteilt wurde)
Kontoinhaber/in bzw. Kontobevollmächtigte/r
wohnhaft in
Freiwillige Angaben:
Falls abweichend vom Kontoinhaber:
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für folgende zahlungspflichtige Person:
Bankverbindung:
(Kein Sparkonto!)
SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Stadt- bzw. Gemeindekasse     
widerruflich, Zahlungen von meinem/unserem Konto bei Fälligkeit mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der oben genannten Stadt-/Gemeindekasse auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich kann bzw. Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Fälligkeiten sind in der Regel die gesetzlich festgelegten Steuertermine.
Mit den jeweiligen Bescheiden erfolgen die Lastschriftankündigung und die Mitteilung der Fälligkeits-/Einlösetermine unter Angabe der Mandatsreferenz.*







Zutreffendes bitte ankreuzen und jeweils dazugehörige Kassenzeichen/Mandantenreferenzen* unbedingt angeben:

< jeweilige Mandatsreferenzen* eingeben


Folgen der Nicht-Einlösung
Ich bin damit einverstanden, bei einer durch mich verursachten Rücklastschrift die von der Bank oder Sparkasse berechnete Rücklastschriftgebühr zu zahlen.
Sonstige Bemerkungen der  Kontoinhaberin/des Kontoinhabers bzw. Kontobevollmächtigten:
Unterschrift Kontoinhaber/in bzw.
Kontobevollmächtigte/r:
(Bitte nach dem Ausdrucken unterschreiben!)

Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a EU-DSGVO:
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserem Infoblatt Informationen zum Datenschutz beim SEPA-Lastschriftverfahren.

Dauer der Ermächtigung: Die Ermächtigung ist auf Widerruf erteilt, d.h. nach Zusendung eines schriftlichen Antrages wird das Bankeinzugsverfahren sofort eingestellt. Bei erlöschen Ihres Abgabenkontos erlischt die Einzugsermächtigung automatisch.
Beginn des Einzugsverfahrens: Für Abbuchungen können nur die Einzugsermächtigungen berücksichtigt werden, die spätestens fünf Tage vor Fälligkeit der Forderung eingegangen sind. Später eingehende Ermächtigungen können erst beim folgenden Fälligkeitstermin berücksichtigt werden.
Vorteile des Bankeinzugsverfahrens: Eine Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt und Sie geraten nie in Zahlungsverzug. Sie sparen den Weg zum Kreditinstitut und das Ausfüllen von Überweisungsträgern. Auf Ihrem Abgabenkonto durch Absetzung entstandenen Überzahlungen können sofort erstattet werden.